Seit Oktober 2004 ist der EU-Heimtierpass beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist und einen Chip trägt. Dies sind die einzigen Bedingungen, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln. Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige Impfungen und Entwurmungen enthalten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, in einem separaten Teil des EU-Heimtierpasses Informationen und Atteste zur Krankengeschichte des Tieres zu vermerken.