Die Zeitspanne von Anfang April bis Mitte Juli nennt man im Jägerjargon die „Brut und Setzzeit“
Brutzeit ist die Zeit, in der die Vögel ihr Eier warm halten, bis diese schlüpfen. Also sind vor allem Bodenbrüter gefährdet. Darunter versteht man Vogelarten, die ihre Nester auf dem Boden ablegen. Dazu zählen unter anderem Kiebitz und Flussregenpfeifer, Rebhuhn, Feldlerche oder Nachtigall. Diese Arten brüten nicht nur auf schienbar leblosen Ackerflächen, auf Wiesen und Weiden. Auch auf Randstreifen, an Wegrändern, auf vegetationsarmen Flächen und Brachen, an Kiesseen, Grabenrändern und in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüsch kann man sie anfinden. Die Nester sind meist sehr versteckt platziert und die Eier weisen eine Tarnfärbung auf.
Unter Setzzeit versteht man die Zeit, in der das weibliche Haarwild Junge zur Welt bringt.
Um die „Kinderstube“ der Wildtiere nicht zu gefährden und zu stören, gibt es in vielen Gegenden eine Leinenpflicht für Hunde. Alle betroffenen Tierarten reagieren äußerst empfindlich auf Störungen. Gerät ein Hund in die Nähe einen Brutplatzes, so geraten die Elterntiere in Panik. Sie können nämlich nicht unterscheiden, ob es sich bei dem Eindringling um einen Fuchs, Wolf oder einen Hund handelt. Das Anblick oder Geruch eines solchen „Beutegreifers“ genügt: aufgeschreckte Elterntiere verlassen fluchtartig ihre Brutstätten. So kühlen Eier aus bzw. ältere Küken kühlen bei kaltem Wetter aus, oder kollabieren bei starker Hitze. Wenn die Elterntiere oft ihre Nester verlassen müssen, verhungern viele Jungen, oder werden zu Opfern natürlicher Feinde, die dann ihre Chance wittern.
Falls Sie gesund aussehende Jungtiere alleine in Nestern oder im Wald bemerken, bitte gehen Sie nicht in die Nähe, oder greifen die Tiere gar an! Die Elterntiere bemerken den fremden Geruch und bleiben folglich vom Nest fern. Verwaiste Rehkitze oder Junghasen können qualvoll verhungern, wenn sie von ihren vergrämten Muttertieren verlassen werden! Wenn Sie nicht sicher sind, ob das gefundene Jungtier Hilfe benötigt, wenden Sie sich bitte an einen Jäger, Biologen oder gerne auch an uns!
Während der Brut und Setzzeit ist es wichtig, auf den Wegen zu bleiben und die Hunde nicht im Wald oder auf den Wiesen ungesichert herumlaufen zu lassen! Selbst bei dem gehorsamsten und bravsten Hund kann der Jagdtrieb durchbrechen. Auch, wenn in Ihrer Gemeinde keine generelle Leinenpflicht besteht, müssen sämtliche Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass die Wildtiere gejagt oder anderweitig gestört werden.
In offiziellen Hundeauslaufflächen dürfen sich die Hunde ganzjährig ungehindert austoben!